Nach der Wende hat die Diakonie in den neuen Bundesländern viele ehemals staatliche Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen übernommen. Nur noch wenige MitarbeiterInnen waren und sind Mitglied einer Kirche. Bei den bevorstehenden Wahlen der Mitarbeitervertretungen sollen nach dem Willen der Kirchenleitungen nur noch Beschäftigte, die Mitglied in einer Kirche sind, in die Interessenvertretungen gewählt werden können. Damit würden weit mehr als die Hälfte der Beschäftigten von der Interessenvertretung ausgeschlossen. Dagegen regt sich stärker werdender Widerstand; u.a. haben die Gesamtausschüsse (Kirchenprovinz Sachsen, Thüringen, Anhalt) die Mitarbeitervertretungen zum Rücktritt aufgefordert. |