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Weitere gravierende Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen der kirchlichen Beschäftigten geplant

Die kirchlichen Arbeitgeber scheinen inzwischen jegliche Hemmung, was die Arbeitsbedingungen der kirchlichen Beschäftigten angeht, verloren zu haben. Wie der neugegründete Mitarbeiterverband mvv-k schon in der letzten Woche meldete, hat das Kolleg des hannoverschen Landeskirchenamtes in einer seiner letzten Sitzungen beschlossen, in der ADK die Einführung der 40 Stundenwoche für alle kirchlichen Beschäftigten zu beantragen.

Inzwischen liegen die Anträge der Arbeitgeberseite an die ADK vor und werden am 14. April 2005 das erste Mal verhandelt. Allerdings sind noch wesentlich weitergehende Einschnitte in die Einkommen bestimmter Mitarbeitergruppen geplant. Hier die Forderungen der Arbeitgeberseite:

  • Einführung der 40 Stundenwoche für alle kirchlichen Beschäftigten
  • Schaffung der Möglichkeit einer Vergütungsabsenkung für Diakoniestationen bis zu 20% im Rahmen der Sicherungsordnung
  • Absenkung der Eingruppierung für Pflegefachkräfte (Sparte M Dienstvertragsodnung) um eine Vergütungsgruppe (mit Ausnahme der Leitenden Pflegefachkräfte)
  • Absenkung der Eingruppierung für Mitarbeiter/innen in der Haus- und Familienpflege (Sparte N Dienstvertragsordnung) um zwei Vergütungsgruppen mit ergänzender Sonderregelung unterhalb des  Vergütungsniveaus der niedrigsten Vergütungsgruppe X BAT um 20%
  • Wegfall der Zuschlagszahlung für Arbeit an Samstagen
  • Wegfall der pauschalen Rufbereitschaftsvergütung

Die kirchlichen Arbeitgeber scheinen ihre Einsparwünsche ohne jeden Skrupel schnellstmöglich durchsetzen zu wollen und hoffen auf eine schwache Vertretung auf der Arbeitnehmerseite. Was will man kirchlichen Beschäftigten eigentlich noch zumuten? Für die Beschäftigten im Kindertagesstättenbereich bedeutet dies eine weitere Schlechterstellung gegenüber den Kolleginnen im Nachbarkindergarten, der von der Kommune betrieben wird. Dort wird nach dem besseren kommunalen Tarifvertrag vergütet, dort erhalten die Beschäftigten auch im zukünftigen neuen Tarifvertrag ein zusammengefasstes Urlaubs- und Weihnachtsgeld, dort wird auch in Zukunft 38,5 Stunden in der Woche gearbeitet. Unsere Mitarbeiterinnen in den Kindertagesstätten werden dagegen mit Einführung der 40 Stundenwoche eine Änderungskündigung bekommen, mit dem Angebot, bei gleicher Stundenzahl mit verringertem Gehalt weiterzuarbeiten. Dies kommt einer weiteren Gehaltskürzung von 3,9 % gleich. Alle anderen kirchlichen Beschäftigten werden bei gleicher schon reduzierter Vergütung (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) entsprechend mehr arbeiten müssen.

Noch härter trifft es die Beschäftigten in den Diakonie-Sozialstationen. Bei den beantragten Kürzungen stellt sich die Frage, ob diese Personengruppe in Zukunft nicht noch Geld mitbringen muss, um bei uns arbeiten zu dürfen. So ist geplant, den überwiegenden Teil der dort Beschäftigten eine Vergütungsgruppe niedriger einzugruppieren. Im Bereich der Haus- und Familienpflege soll es sogar ermöglicht werden, bis zu 20 % unterhalb der untersten Vergütungsgruppe abzusenken. Auch der geplante Wegfall der Zuschläge für Samstagsarbeit trifft insbesondere diese Personengruppe. Die schon bestehende Notlagenregelung soll dahingehend erweitert werden, dass Gehaltsabsenkungen bis zu 20 % vereinbart werden können. Was bleibt da für die Beschäftigten an Gehalt eigentlich noch übrig?

Es wird in naher Zukunft nötig sein, dass die kirchlichen Beschäftigten gemeinsam ihren Unmut über die geplanten Kürzungen kundtun und eine Umsetzung der gravierenden Eingriffe verhindern.

Siegfried Wulf

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