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7643 Unterschriften der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 17.12.04

Ablehnung einer Loyalitäts-Richtlinie der EKD

7643 Unterschriften von Beschäftigten der Ev. Kirchen und der Diakonie überreichte Renate Richter, ver.di Bundesfachgruppe Kirchen, Diakonie und Caritas, am 17.12.2004 in Berlin Bischof Huber, dem Ratsvorsitzenden der EKD, gemeinsam mit Michael Heinrich und Werner Massow für die Bundesgremien der Mitarbeitervertretungen und Dieter Mohaupt, Mitarbeitervertreter aus Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Detlef Fey vom Kirchenamt der EKD in Hannover nahm ebenfalls an der Gesprächsrunde teil.

Die Mitarbeiterseite ist geschlossen gegen den Erlass einer solchen Richtlinie, die festschreiben soll, dass Mitarbeiter in einer ev. Kirche sein und Schrift und Bekenntnis wahren müssen. Da es in der ev. Kirche keine festgelegten Lehrmeinungen gibt, befürchtet sie Missbrauch durch Einrichtungsleitungen. Kritisiert wird das Auseinanderklaffen zwischen schönen Worten und dem betrieblichen Alltag sowie eine Zwangsmissionierung der befristet Beschäftigten - sie werden zum Kircheneintritt gedrängt, um ihren Arbeitsplatz zu sichern. Das fördert Heuchelei und bedeutet für einzelne Mitarbeiter Gewissensnöte. Für die neuen Bundesländer sind das erhebliche Probleme, ebenso in Einrichtungen, die aus öffentlicher in kirchliche Trägerschaft übernommen werden.

Aufgrund der andauernden Proteste hat der Rat der EKD die Beratung der Richtlinie auf Frühjahr 2005 verschoben. Die VertreterInnen der Mitarbeiterschaft forderten eindringlich, ein solches Vorhaben aufzugeben.

Bischof Huber hält eine EKD-Richtlinie auf dem Hintergrund des EU-Rechtes für erforderlich. Einigkeit bestand in dem Interesse, kirchliche Arbeitsplätze zu sichern. Beide Seiten waren sich auch einig, dass es in der Praxis bisher kaum Loyalitätsprobleme gibt, zumal es in den neuen Bundesländern Ausnahmeregelungen für die Kirchenmitgliedschaft für MAV-Wahlen gibt.

Eine lebhafte Diskussion entstand zum Thema "Einladende Kirche oder Zwangsmission". Die Mitarbeiterseite kritisierte, dass mit der Richtlinie als Regelfall die ev. Kirchenmitgliedschaft erklärt wird. Das könne in vielen Einzelfällen als Zwangsmission erlebt werden.

Zwar betonten beide Seiten den einladenden Charakter des ev. Glaubens, allerdings bestand Bischof Huber darauf, dass Kirche die Gemeinschaft der Gläubigen und damit auch aller Beschäftigten als Mitglieder brauche und wolle. Niemand könne der Kirche das Recht absprechen, entsprechende Richtlinien zu setzen. Werner Massow gab zu bedenken, dass nach zurückliegenden Untersuchungen ¾ der Beschäftigten nicht aus Glaubensgründen, sondern zur Ausübung ihrer beruflichen Qualifikation in kirchlichen Einrichtungen arbeiten.

Und er beklagte, dass derzeit in der Landeskirche Hannover durch von der Dienstgeberseite durchgesetzte Lohnkürzungen für alle die Loyalitätsgefühle der engagierten KollegInnen aufs Spiel gesetzt werden, in dem man ihre Lösungsvorschläge gar nicht beachte. Bischof Huber nahm im Laufe des einstündigen Gespräches 3 dicke Aktenordner entgegen und stellte fest, dass mit dieser Aktion die Richtlinie in der Mitarbeiterschaft zusätzlich bekannt gemacht worden sei.

Dass die Inhalte der Richtlinie tatsächlich eigentlich schon gelten würden, wie Bischof Huber meinte, trifft nach Ansicht der Mitarbeiterseite nicht zu. So fordern die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der EKD die Anerkennung der ev. Grundlage der diakonischen Arbeit, nicht aber die Mitgliedschaft in einer ev. Kirche.

"Zumindest muss es eine breite Diskussion darüber in den Einrichtungen und in der EKD-Synode geben - eine Inkraftsetzung nur durch den Rat der EKD würde diesem umstrittenen Thema nicht gerecht werden", gab Michael Heinrich zu Bedenken.

Herr Fey teilte mit, dass die Richtlinie im Frühjahr auf der Tagesordnung der Ratssitzung stehe. Er erinnerte an das Angebot, bei Bedarf im Januar zusammenzukommen, um Änderungsvorschläge zu Formulierungen der Richtlinie zu diskutieren. Einen neuen Entwurf gebe es nicht. Berichte über entsprechende Absichten träfen nicht zu.

Renate Richter, ver.di Bundesverwaltung, Fachgruppe Kirchen, Diakonie und Caritas
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