Bahnhofsplatz 1
31785 Hameln
Tel.: 05151-950924
E-Mail: gamav@evlka.de

Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


Startseite

Über uns

MAV-Adressen

Fortbildungen

Arbeitshilfen

Arbeitsrecht

Arbeitssicherheit

Mitarbeitergruppen
ZVK-Betriebsrente

Archiv

Links

Tarifgemeinschaft der Länder kündigen Tarifverträge zur Arbeitszeit

In ihrer Konferenz am 25. März 2004 haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Kündigung der Tarifverträge zur Arbeitszeitregelung der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeiter und Angestellten in den westdeutschen Bundesländern beschlossen. Der Bund und die Kommunen wenden den Arbeitszeittarifvertrag weiterhin an. Die Kündigung wird zum 30. April 2004 wirksam und gilt für neu einzustellende Arbeiter und Angestellte im Öffentlichen Dienst im Westen.

Durch die Kündigung wollen die Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Angestellten an die der Beamten angleichen In den meisten Ländern arbeiten die Beamten zwischen 40 und 42 Stunden, während für Angestellte des öffentlichen Dienstes im Westen die 38,5 Stunden-Woche gilt.

Für alle augenblicklich Beschäftigten wirkt der alte Tarifvertrag bis zu einer Neuregelung durch die Tarifparteien nach. Im Bereich unserer Landeskirche wird auch für ab dem 1. Mai 2004 eingestellte Mitarbeiter eine längere Arbeitszeit analog zu den Regelungen des Landes Niedersachsen nur dann wirksam werden, wenn keine Partei in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission Verhandlungen über diesen Sachverhalt beantragt. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass der Verband kirchlicher Mitarbeiter als Arbeitnehmervertreter in diesem Punkt Verhandlungen beantragen wird. Wie diese letztendlich ausgehen werden, bleibt abzuwarten.

Weitere Informationen und Stellungnahmen finden sich im Internet auf den TdL-Seiten und bei ver.di .

Zum Anfang