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Prozess um Lohnkürzungen im Friederikenstift geht in neue Runde

Wie unsere Kollegen aus dem Bereich der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen in den Diakonischen Werken in Niedersachsen (AG MAV) auf ihrer Homepage berichten, tritt die gerichtliche Auseinandersetzung über Lohnkürzungen (siehe Meldung vom 12.07.04) in eine neue Runde.

Hier die Berichterstattung der AG MAV:

Gericht will Bilanz sehen !

Fortsetzung im Prozess um Lohnkürzungen:

Klinik muss Notlage beweisen Der Rechtsstreit von 32 Beschäftigten des Friederikenstifts, die wegen Lohnkürzungen um bis zu 30 Prozent gegen die evangelische Klinik klagen, wird immer unübersichtlicher: Zwei der sieben Kammern des Arbeitsgerichts, die sich unabhängig voneinander mit den Klagen befassen, entschieden bislang zu Gunsten der Reinigungs- und Küchenkräfte, zwei weitere Kammern halten den Fall jedoch noch nicht für entscheidungsreif. Darüber hinaus erwägt eine Kammer, den Europäischen Gerichtshof in das Verfahren einzuschalten, weil das diakonische Stift möglicherweise "willkürlich" weibliche Mitarbeiterinnen diskriminiert habe, die ohnehin zu den Geringverdienern in der Klinik zählten. Bei einigen Klagen stehen Verhandlungen noch aus. "Wir wissen zu wenig", sagte Arbeitsrichter Axel von Straten, der zu den zwei noch unentschlossenen Richtern gehört. Bevor er sein Urteil sprechen könne, müsse die Klinik ihre wirtschaftliche Lage und die jüngste Jahresbilanz schriftlich darlegen. Nur wenn das Stift den Nachweis erbringe, die Lohnabsenkung sei zur Abwehr akuter Finanznot zwingend nötig gewesen, habe sie Erfolgschancen vor Gericht.Die Behauptung des Arbeitgebers, auf Grund ungünstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen gehandelt zu haben, reiche allein nicht aus, meinte von Straten. Auch der Verweis auf die Gründung von Dienstleistungs-Tochterfirmen in anderen Krankenhäusern, wo ebenfalls Löhne auf das Tarifniveau im Reinigung- und Gaststättengewerbe abgesenkt wurden, sei nicht hinreichend überzeugend. Von Stratens Kammer will nun Bilanzen des Stifts prüfen und zudem wissen, ob es "alternative" Einnahmemöglichkeiten gegeben habe. In den bisherigen Verhandlungsterminen hatte der Personalleiter des Friederikenstifts auf die wirtschaftliche Notlage aller Krankenhäuser hingewiesen: "Um ein Defizit zu vermeiden, mussten wir im vergangenen Jahr Rücklagen auflösen." Mit der Zahlung "marktüblicher" Löhne im Bereich Reinigung, Küche und sonstiger Dienstleistungen wolle das Stift dazu beitragen, auch künftig schuldenfrei zu sein. Ein rechtskräftiges Urteil zu den Lohnkürzungen ist frühestens im nächsten Jahr vorm Landesarbeitsgericht zu erwarten, da die Klinik Berufung gegen für sie negative Urteile angekündigt hat. Anders als beim hannoverschen Arbeitsgericht entscheidet in zweiter Instanz eine einzelne Kammer über sämtliche Klagen der Klinikmitarbeiter. Auf die Verteilung von "Massenverfahren" auf verschiedene Kammern hatte sich das Arbeitsgericht Anfang des Jahres intern geeinigt.

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