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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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An die Mitarbeitervertretungen
im Bereich der Landeskirche Hannovers

Stellungnahme des Gesamtausschusses
zum ADK-Beschluss vom 01. Dezember 2004

Der Gesamtausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 ausführlich mit dem ADK-Beschluss vom 01. Dezember 2004 beschäftigt.

Hierzu ist festzustellen: durch die Einigung in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (bei Verzicht auf die Einwendungsfrist von 1 Monat) hat eine erhebliche Abkoppelung von der Tarifentwicklung des Öffentlichen Dienstes stattgefunden. Das Volumen der Kürzungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird für das Jahr 2005 auf ca. 30 Millionen Euro geschätzt. Diese Summe wird sich in der Folgezeit noch vergrößern.

Für die Streichung des Urlaubs- und die drastische Reduzierung des Weihnachtsgeldes konnte keine Kompensation erreicht werden. Weder wurde der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen noch eine Arbeitszeitverkürzung in Form von AZV-Tagen vereinbart.

Bei großen Teilen der kirchlichen Beschäftigten im überwiegend fremdfinanzierten Bereich führen die massiven Einschnitte in deren Lebenslage nicht einmal zu Einsparungen im kirchlichen Haushalt: das ist z. B. bei den ca. 7.500 Kita-Beschäftigten der Fall.

Am 26.11.04 fand ein Beratungsgespräch zwischen den Gesamtausschüssen und dem VKM in Hannover statt. Dort haben die Gesamtausschüsse dem VKM von einer Abkoppelung des kirchlichen Dienstes vom Öffentlichen Dienst dringend abgeraten. Eingriffe in die Entlohnung der kirchlichen Beschäftigten ohne Gegenleistung seien völlig unangemessen.

Der VKM hat dem entgegnet, dass dann über die Schlichtung das Wunschergebnis der Arbeitgeberseite verwirklicht würde. Auf Hinweis des Gesamtausschusses, dass dieses durch Rücktritt der Schlichtungsmitglieder verhindert werden könnte, hat der VKM - wie Ihr alle wisst - mitgeteilt, dass dieses politisch nicht gewollt und unfair sei.

Inzwischen hat der Gesamtausschuss unter Zugrundelegung der Haushaltszahlen und den von der Landeskirche selbst gemachten Vorgaben die voraussichtliche Finanzentwicklung unter Einbeziehung der Kürzungen im Urlaubs- und Weihnachtsgeldbereich genauer untersucht. Sollte es ab dem Jahr 2007 zu einer vollständigen Streichung des Weihnachtsgeldes kommen, scheint es nach unseren Berechnungen möglich zu sein, dass der landeskirchliche Haushalt allein aufgrund der Gehaltskürzungen im Mitarbeiterbereich saniert werden könnte.

Vor Veröffentlichung unserer Ergebnisse werden wir allerdings noch das Gespräch mit dem Finanzdezernat der Landeskirche suchen, um die mögliche Finanzentwicklung zu diskutieren.

Gesamtbewertung: Der Gesamtausschuss hält den Beschluss der ADK zur Streichung des Urlaubs- und drastischen Kürzung des Weihnachtsgeldes für sozial unausgewogen. Eine wesentliche Verschlechterung der Einkunftsbedingungen der kirchlichen Beschäftigten ohne eine Kompensation bei der Arbeitszeit durch Arbeitszeitverkürzungstage und ohne Kündigungsschutz hat es so im Öffentlichen Dienst noch nicht gegeben.

Wir kritisieren aber auch, dass bei dem ganzen Verfahren keine demokratische Legitimation des Ergebnisses eingeholt wurde. Nicht einmal die Mitglieder der VkM´s wurden gefragt, obwohl eine so massive Verschlechterung gegenüber dem Öffentlichen Dienst noch nie da war.

Wir halten ein demokratisches Verfahren der Arbeitsrechtsregelung für notwendig, um einen fairen Interessenausgleich sicherzustellen. Starke, unabhängige Verhandlungspartner sind dafür unabdingbar.

Hierzu wünschen wir uns Rückmeldungen der MAV'en.

Der Gesamtausschuss plant, im kommenden Jahr die MAV´en im Rahmen einer Tagesveranstaltung über die Finanzlage und Finanzentwicklung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die kirchlichen Arbeitsverhältnisse in unserer Landeskirche zu informieren.

Wir wünschen Euch trotz allem ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2005.

Mit kollegialen Grüßen

Werner Massow, Vorsitzender

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