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VkM berichtet über die neuen ADK-Verhandlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Inzwischen berichtet auch der Verband kirchlicher Mitarbeiter (VkM) auf seiner Homepage über das Verhandlungsergebnis der Sondersitzung der ADK vom 1. November zur zukünftigen Gestaltung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes.

Hier der Wortlaut:

Sondersitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) am 01.11.2004

Weihnachts- und Urlaubsgeld stand wieder auf der Tagesordnung

Arbeitgeberseite bewegt sich

Aufgrund eines Dringlichkeitsantrages der Arbeitnehmervertreter/innen der VkMs in der ADK fand am 01.11.2004 eine ADK Sondersitzung zum Thema "Weihnachts- und Urlaubsgeld" statt.

Den Vertretern der Dienstherren und Anstellungsträger wurde unmissverständlich deutlich gemacht,

  • dass sie mit ihrem Antrag, das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld für die kirchlichen Angestellten und Arbeiter nur in der Höhe zahlen zu wollen, wie den Beamten, die partnerschaftliche Verhandlungsebene des  3. Weges verlassen haben (die Schlichtungskommission hatte am 06. Oktober 2004 diesen Arbeitgeberantrag - für uns als immer noch unfassbar- bestätigt),
  • dass die ADK-Vertreter der VkMs ihre Mitarbeit in der ADK einstellen würden, wenn die  Anstellungsträgerseite an der Bezugnahmeregelung zu den Beamten festhalten  sollten, weil unter diesen Voraussetzungen eine verantwortbare Mitgestaltung des Arbeitsrechts in unserer Kirche untragbar geworden sei. Den Mitgliederversammlungen würde man empfehlen, eine weitere Mitarbeit in der ADK unter diesen Bedingungen einzustellen.

Es stellt sich die Frage, ob die Vertreter der Arbeitgeberseite die Ernsthaftigkeit der Lage, die sie selbst verursacht haben, erst in der ADK Sitzung erkannt haben!? Es durfte nämllich nach einer äußerst heftigen  Diskussion festgestellt werden, dass die Arbeitgebervertreter bereit waren, von ihrem einseitig durch Arbeitgeberhandeln bestimmten 1. Weg wieder auf den richtigen Weg zurück zu kehren. Obwohl man in den Landeskirchen bereits beschlossen habe, die Schlichtungsentscheidung (gern) anzunehmen, sei man bereit, nochmals über die Gesamtproblematik zu beraten und gegebenfalls in ein neues Antragsverfahren in der ADK mit einen modifizierten Regelungsinhalt einzutreten.

Zur Zeit noch ergebnisoffen, sehr wohl aber mit der Erwartung, dass "vernünftige" Verhandlungen wieder aufgenommen werden und mehr als "Null" für die Beschäftigten dabei heraus kommt, könnte am 01. Dezember 2004 eine Lösung gefunden werden ("Null" ist die Folge der Schlichtungsentscheidung, wenn in Kürze der Niedersächsische Landtag so für die Beamten beschließt).

Die VkMs werden auf jeden Fall der Schlichtungskommission gegenüberdie Ablehnung des ersten Schlichtungsbeschlusses erklären, um auch an dieser Stelle weiterhin das Verfahren für eine veränderbare Entscheidung offen zu halten.

Sollte es zu einer "ADK gemäßen" Neuverhandlung kommen und eine tragbare Entscheidung gefunden werden können, gehen wir davon aus, dass die Anstellungsträger dann ihren Antrag an die Schlichtung zurück nehmen.  Damit wäre dann auch die erste Schlichtungsentscheidung aufgehoben.

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