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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

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Neuverhandlungen in der ADK über Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Nachdem der Verband kirchlicher Mitarbeiter auch der Arbeitgeberseite gegenüber deutlich gemacht hatte, dass man nicht bereit sei, einen Entzug der Regelungskompetenz zur Gestaltung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes über eine Schlichtungsentscheidung einfach hinzunehmen und durch diese Entscheidung der 3. Weg grundsätzlich zur Disposition steht, kam es Ende November zu einem Gespräch zwischen Vertretern des VkM und des Rates der Konföderation. Vereinbart wurde eine Sondersitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 1. November 2004. Hier machte der VkM deutlich, dass er auf alle Fälle Widerspruch gegen den 1. Schlichterspruch einlegen werde und nicht bereit sei, zu akzeptieren, dass für drei Jahre die beamtenrechtlichen Regelungen des Landes Niedersachsen bei der Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes zugrunde gelegt werden.

Die Einspruchsfrist läuft am 12. November aus. Man vereinbarte, dass sich die ADK zu einer weiteren Sitzung am 1. Dezember trifft. Die Arbeitgeberseite soll in der ADK-Sitzung am 1. November die Bereitschaft signalisiert haben, ihren Antrag zur Gestaltung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes zurückzuziehen und in neue, ergebnisoffene Verhandlungen zu treten.

Wir wünschen dem VkM viel Stärke und Glück, falls es zu Neuverhandlungen kommen sollte. Die Streichung erheblicher Gehaltsbestandteile verbietet sich nach Meinung des Gesamtausschusses, da von der Arbeitgeberseite bisher sehr wenig über grundsätzliche strukturelle Veränderungen innerhalb der Konföderation und unserer Landeskirche zu hören ist, welche erhebliches Einsparpotential bieten und die Einnahmesituation verbessern könnten. Die Mitarbeitergehälter sollten tabu sein, solange nicht grundlegende Strukturveränderungen angepackt werden.

Andererseits ist aus dem Bereich der Gewerkschaft ver.di zu hören, dass man im kommunalen Bereich den Ausstieg der Arbeitgeber aus dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld-Tarifvertrag aufgrund der Zusage von sehr moderaten Gehaltssteigerungsforderungen für die nächsten zwei Jahre verhindert haben soll. Das Land Niedersachsen wiederum dürfte ein großes Interesse daran haben, in eine Prozessvereinbarung, welche auf kommunaler und Bundesebene zustande kommen dürfte, mit einzusteigen. Würde es in diesem Rahmen z. B. zu denkbaren Nullrunden, der Umsetzung der Prozessvereinbarung und der Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für alle Arbeiter und Angestellten kommen, wären kirchliche Mitarbeiter doppelt getroffen. Kein Weihnachts- und Urlaubsgeld, wie bei den niedersächsischen Beamten und zusätzlich keine oder sehr geringe Tariferhöhungen, wie bei den niedersächsischen Angestellten und Arbeitern. Daher sollten keine vorschnellen Entscheidungen getroffen werden.

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