Bahnhofsplatz 1
31785 Hameln
Tel.: 05151-950924
E-Mail: gamav@evlka.de

Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


Startseite

Über uns

MAV-Adressen

Fortbildungen

Arbeitshilfen

Arbeitsrecht

Arbeitssicherheit

Mitarbeitergruppen
ZVK-Betriebsrente

Archiv

Links

40 Stunden arbeiten – bei gekürztem Weihnachtgeld und Streichung des Urlaubsgeldes?

Es hört sich an wie ein schlechter Scherz, ist aber keiner. Unsere Landeskirche möchte sich als Sparkommissar auf Kosten der Mitarbeiterschaft hervortun und noch vor allen anderen Institutionen des Staates flächendeckend schlechtere Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter/innen einführen. Die Anträge der Arbeitgeberseite wurden in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) gestellt. Wie erfolgreich die Arbeitgeberseite ihre Interessen durchsetzen wird, hängt einerseits von der geschlossenen Ablehnung der Arbeitnehmervertreter des VKM in der ADK ab, mit der ich absolut rechne, sicherlich aber auch von der geschlossenen Ablehnung durch die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Hier die Forderungen der Arbeitgeber: Streichung des Urlaubsgeldes für alle. Reduzierung des Weihnachtsgeldes auf 50 % einer Monatsvergütung. Heraufsetzung der Wochenarbeitszeit von 38,5 Wochenstunden auf 40 Wochenstunden. All diese Forderungen sollen, geht es nach den Wünschen der Arbeitgeberseite, noch in diesem Jahr umgesetzt werden und entsprächen in ihrer Gesamtheit einer Gehaltskürzung von etwa 10 %.

Hintergrund dieser Forderungen ist die augenblicklich schlechte Einnahmesituation, die grundsätzlichen strukturellen Finanzprobleme unserer Kirche und die verheerenden finanziellen Prognosen für die Zukunft. Im Jahr 2003 schloss der Haushalt mit einem minus von 44,1 Mio. € ab, wobei die Zinseinnahmen aus den Rücklagen noch nicht gegen gerechnet sind. Auch in diesem Jahr liegen die Kirchensteuereinnahmen deutlich hinter den Prognosen zurück. Durch die Steuerreform rechnet man in den nächsten Jahren mit weiteren gravierenden Einnahmeausfällen. Nicht unerwähnt bleiben darf allerdings, dass die Rücklagen inzwischen etwa zur Deckung von 1,5 Haushaltsjahren ausreichen.

Klar ist, auch in der Zukunft muss, wie schon in der Vergangenheit, gespart werden. Die Sparbemühungen müssen weitergehen, vor allen Dingen muss aber überlegt werden, wie wir unsere Kirche auch unter veränderten finanziellen Voraussetzungen fit für die Zukunft halten. Die Bedingungen für die Arbeitnehmer im Vorgriff schon vor der Durchsetzung im staatlichen Bereich gravierend zu verschlechtern, ist der falsche Weg.

Fakt ist: Der Staat ist hoch verschuldet, unsere Rücklagen decken 1,5 Haushaltsjahre. Im öffentlichen Dienst wurde der Urlaubs- und Zuwendungstarifvertrag gekündigt, mit der Konsequenz, dass neu eingestellte Mitarbeiter/innen kein Urlaubsgeld mehr bekommen und das Weihnachtsgeld analog zu den Beamten auf 50 % gekürzt wird. Für alle "Alt-Mitarbeiter" gilt bis zu einer tariflichen Neuregelung eine Nachwirkungsfrist der alten tariflichen Bestimmungen. Nach zähem Ringen hatte man sich in der ADK auf eine verspätete Übernahme dieser Regelungen des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung kirchenspezifischer Besonderheiten geeinigt. Nun legt die Arbeitgeberseite nach und will die Verschlechterungen für alle Arbeitnehmer/innen durchsetzen.

Im Bereich der Arbeitszeit hat die Tarifgemeinschaft der Länder den Tarifvertrag gekündigt, mit dem Ziel, die Arbeitszeit aller Mitarbeiter auf 40 Wochenstunden hoch zu setzen. Die Konsequenz ist allerdings, dass auch dies nur bei Neueinstellungen umgesetzt werden kann. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt die 38,5 Stunden Woche bis zu einer tariflichen Neuregelung weiter. Der Bund und die Kommunen wenden übrigens weiterhin den Arbeitszeittarifvertrag an. Der VKM hat Verhandlungen zu dem Thema beantragt, um eine automatische Übernahme der im öffentlichen Dienst in Niedersachsen geltenden Bestimmungen zu verhindern, die Arbeitgeber wollen das Gegenteil erreichen: 40 Wochenstunden für alle. Die Begründung kann schlechter nicht sein: Erst für die Beamten, bei denen eine einseitige Rechtssetzung ohne Gegenwehr möglich ist, die Bedingungen verschlechtern, dann für die Arbeiter und Angestellten Gleichbehandlung einfordern.

Die ADK verhandelt am 16. Juni 2004 diesen Themenkomplex. Ich persönlich stelle mich darauf ein, dass aus der Mitarbeiterschaft deutlicher Protest notwendig sein wird, um die Verschlechterungen abzuwehren. Schon einmal hat die Arbeitgeberseite versucht, uns vom Tarifgefüge des BAT abzukoppeln, mit dem Ziel, die Gehälter auf Dauer 5 % unterhalb des BAT zu drücken. Damals ist man am geschlossenen Widerstand der Arbeitnehmerseite gescheitert.

Siegfried Wulf

Zum Anfang