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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Wie der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in den diakonischen Werken in Niedersachsen (agmav) zu entnehmen ist, sieht die Diakonie die Ausweitung der bisherigen Ein-Euro-Jobs im Zusammenhang mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) kritisch.
Hier die Nachricht der Kollegen aus der Diakonie:

Diakonie sieht Ein-Euro-Jobs kritisch

Eine Ausweitung der bisherigen Ein-Euro-Jobs im Zusammenhang mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sehen wir kritisch," so Hans-Jochen Erhardt, stellvertretender Direktor des Diakonischen Werkes der Evangelisch - lutherischen Landeskirche Hannovers. "Historisch entstanden aus dem Wunsch der Sozialämter, die Arbeitswilligkeit der Sozialhilfebezieher zu testen und gegebenenfalls Leistungen zu kürzen, hängt den Ein-Euro-Jobs ein gewisser "Schikane-Charakter" nach. Darüber hinaus sind die zu verrichtenden Arbeiten oft arbeitsmarktfern, zum Beispiel das Laubfegen im Park. Die Beschäftigten erhalten außerdem keinen Arbeitsvertrag und haben weniger Rechte." Die sei eher demotivierend für die Betroffenen als der Integration in den Arbeitsmarkt förderlich.

Die Diakonie plädiert grundsätzlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zur Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Ein-Euro-Jobs sind dort als Hilfe geeignet, wo sie Teil eines Gesamtintegrationskonzeptes sind, wie zum Beispiel in der Drogen- und Wohnungslosenhilfe.

Erhardt: "Eine Ausweitung der Ein-Euro-Jobs in den sozialen Einrichtungen und Diensten birgt die Gefahr der Verdrängung regulär Beschäftigter im sozialen Bereich." Zudem können Überschneidungen zu Ehrenamtlichen und den Strukturen der Freiwilligendienste entstehen.

Eine abschließende Bewertung der Ausweitung der Ein-Euro-Jobs im sozialen Bereich ist aus Sicht der Diakonie erst möglich, wenn die Bundesagentur für Arbeit ihr Konzept darstellt. "Schon jetzt können wir aber sagen," so Erhardt, "dass eine mögliche Ausweitung der Ein-Euro-Jobs in unseren Einrichtungen und Diensten an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt sein muss." Dazu gehöre, die Würde der Menschen und die grundlegenden Rechte der Betroffenen zu wahren. Die Tätigkeiten müssen arbeitsmarktnah und sinnvoll, eine Einarbeitung und Qualifizierung müsse gewährleistet sein. Außerdem müssen die Arbeitsgelegenheiten Teil eines Integrationsplanes sein, der zwischen Agentur für Arbeit und Arbeitssuchendem ausgehandelt wird.

Das Diakonische Werk der Landeskirche Hannovers umfasst 3.000 Dienste und Einrichtungen mit 40.000 Mitarbeitenden.
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