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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

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Kein Entgeltkürzungsbeschluss in der ADK-Sitzung am 16. Juni 2004

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission tagte am 16. Juni 04 im Landeskirchenamt der Hannoverschen Landeskirche und beriet über den Antrag der Arbeitgeberseite, noch in diesem Jahr das Urlaubsgeld für alle kirchlichen Beschäftigten zu streichen und das Weihnachtsgeld auf 50 % zu reduzieren.

Vor Beginn der Sitzung taten, wie schon früher berichtet, knapp 200 Mitarbeitervertreter und -vertreterinnen vor dem Landeskirchenamt ihren Unmut über diese Arbeitgeberforderungen kund und überreichten etwa 3000 Unterschriften, die in nur wenigen Tagen gegen die geplanten Maßnahmen gesammelt wurden.

Scheinbar ließen die Proteste die Arbeitgeberseite nicht gänzlich unbeeindruckt. Dem Vernehmen nach soll von ihr in der ADK-Sitzung der Vorschlag eingebracht worden sein, dass man auch mit einer Umsetzung der Kürzungen ab dem Jahr 2005 zufrieden wäre. Der Mitarbeiterschaft wäre auch mit diesem Vorschlag wenig gedient. Sei es wie es sei. Die Arbeitgeber konnten auch in der 2. Verhandlungsrunde nicht punkten und bekamen keine Mehrheit für ihre Forderung zustande. Nun bleibt den Arbeitgebern nur noch die Möglichkeit der Schlichtung zur Durchsetzung der Kürzungsforderungen. Ob die Arbeitgeberseite die Schlichtung anrufen wird, muss abgewartet werden. Es wäre das erste Mal, dass sich die Schlichtung mit dem Versuch einer deutlichen Schlechterstellung gegenüber dem öffentlichen Dienst auseinandersetzen müsste.

Hoffen wir, dass es gemeinsam gelingt, der Arbeitgeberseite zu verdeutlichen, dass die zwangsweise Durchsetzung einer Schlechterstellung gegenüber dem öffentlichen Dienst das falsche Signal ist.

Der VkM berichtet auf seiner Homepage ausführlich über die ADK-Sitzung .

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