Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat in ihrer Sitzung am 16. September 2004 die Übernahme der für das Land Niedersachsen geltenden Regelungen der 40-Stunden-Woche zum 1. November 2004 beschlossen. Dies ist ein halbes Jahr später als im Bereich des Landes Niedersachsen. Allerdings gilt im Rahmen der Nachwirkungsfrist des gekündigten Arbeitszeittarifvertrages diese Regelung nur für neu eingestellte Angestellte und Arbeiter. Alle schon Beschäftigten müssen weiterhin nur 38,5 Wochenstunden arbeiten.
Auch wurden für kirchliche Beschäftigte, die ihren Arbeitgeber wechseln oder deren befristeter Vertrag verlängert wird Verbesserungen gegenüber dem Land Niedersachsen ähnlich wie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld durchgesetzt.
Der VkM teilt auf seiner Homepage dazu mit: "Die bisherige Regelung der 38,5-Stundenwoche bleibt auch bestehen für Mitarbeitende, die zu einem anderen kirchlichen Arbeitgeber innerhalb der Konföderation wechseln. Voraussetzung ist jedoch, dass keine Unterbrechung zwischen den Beschäftigungsverhältnissen eintritt. Gleiches gilt bei Folgeverträgen nach Befristung oder Übernahme von einem Ausbildungsverhältnis in ein Angestelltenverhältnis.
Ebenso ist - anders als die Regelung beim Land Niedersachsen es vorsieht - z.B. ein Wechsel auf eine höher bewertete Stelle beim selben Arbeitgeber nicht damit verknüpft, dass dann automatisch die 40-Stunden-Woche greift. Auch Änderungen der individuellen einzelvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit führen nicht zur Neuberechnung auf Basis der 40-Stunden-Woche."
Hier die Neufassung der DVO |