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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Umstellung des Zahltages für Vergütungen und Gehälter in der Diskussion

In ihrer Sitzung am 04.09.2003 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission die Übernahme der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes mit kleineren Abweichungen beschlossen. Leider ist über die Inhalte der Abweichungen bisher nichts bekannt, da weder die Arbeitgeberseite noch der Verband kirchlicher Mitarbeiter auf seiner Homepage bzw. in seinem neuesten Info hierzu etwas schreibt. Der Gesamtausschuss ist um Klärung bemüht und wird entsprechend berichten.

Der neue Tarifvertrag ermöglicht es den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes, die Auszahlung der Bezüge auf Dauer von der Mitte des Monats auf das Monatsende zu verschieben. Die Möglichkeit der Umstellung besteht für den Arbeitgeber immer nur im Dezember des jeweiligen Jahres. Gebrauch machen muss der Arbeitgeber von dieser Möglichkeit nicht.

Das Mitarbeiterbüro unseres Landeskirchenamtes teilt den Personalabteilungen der Kirchenkreisämter und Verwaltungsstellen vorab dazu mit: "Da die Tarifverträge erst jetzt für den Bereich der DienstVO wirksam werden, wäre der für eine Umstellung des Zahltages in diesem Jahr verbleibende Zeitraum für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach unserer Auffassung zu kurz, um sich im privaten Bereich entsprechend darauf einzustellen.

Die drei beteiligten Kirchen haben daher beschlossen, die Umstellung des Zahltages vom 16. auf den letzten Tag des Monats nicht in diesem Jahr durchzuführen."

Ob es unsere Landeskirche aufgrund ihrer soliden Finanzbasis (immerhin wird die Überweisung der Bezüge nicht durch Kreditaufnahme sichergestellt) nötig hat, im nächsten Jahr den Auszahlungstermin zu verschieben, wird sich zeigen.

Siegfried Wulf

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