Die Parteien der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission haben sich in ihrer Sitzung am 04. September 2003 auf die Übernahme des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes mit den schon vorher diskutierten Abweichungen geeinigt.
Abweichend vom öffentlichen Dienst wird der AZV-Tag im Jahr 2003 noch gewährt, der Wegfall dieses Tages zur Arbeitszeitverkürzung wird erst ab dem 01. Januar 2004 wirksam. Als Ausgleich entfällt die im Tarifvertrag vorgesehene Einmalzahlung von 50 € im November 2004.
Obwohl die Notwendigkeit der Verschiebung der Gehaltsauszahlung auf den letzten Tag des Monats bei einem Arbeitgeber, der seine Zahlungen aus noch komfortablen Rücklagen bestreiten kann und dazu keine Schulden machen muss, nicht nachvollziehbar ist, wurde auch diese Möglichkeit für den Arbeitgeber aus dem Tarifabschluss übernommen.
Über die Inhalte des Tarifabschlusses kann man sich hier nochmals genauer informieren. |