An die Mitarbeitervertretungen
im Bereich der Landeskirche Hannovers
Göttingen, 09.04.2003
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
noch bevor die erste Klage vor dem Arbeitsgericht Göttingen am 10. April 2003 behandelt werden konnte, hat das Landeskirchenamt mit der Rundverfügung G10/2003 vom 02. April 2003 die bisherige Rundverfügung G1/2003 vom 16. Januar 2003 wieder aufgehoben, nach der im Vorgriff auf die Übernahme des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der AZV-Tag schon im Jahr 2003 gestrichen werden sollte.
Allerdings soll auf die im Tarifvertrag vereinbarte Einmalzahlung im November 2004 in Höhe von 50,-- € verzichtet werden. Der VKM hat hierzu sein Einverständnis erklärt.
Mit kollegialen Grüssen
Werner Massow, Vorsitzender |