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Ergebnisse der ADK-Sitzung vom 03. November 2003

Der Verband kirchlicher Mitarbeiter (vkm) berichtet auf seiner Homepage www.vkm-hannover.de aktuell über die Inhalte der ADK-Sitzung vom 03. November 2003. Zusammengefasst bietet sich folgendes Bild:

  • Die Verhandlungen über die im öffentlichen Dienst gekündigten Tarifverträge "Sonderzuwendung" und "Urlaubsgeld" sind noch nicht abgeschlossen. Die zweite ADK-Abstimmung zum Thema wurde auf Ende Januar 2004 vertagt.
  • Die Verschiebung des Auszahlungstages der Gehälter auf den Monatsletzten soll frühestens zum Januar 2005 umgesetzt werden. Der vkm weist auf seiner Homepage alle Mitarbeiter/innen darauf hin, dass sie sich darauf einstellen sollen, dass zwischen dem 16. Dezember 2004 und dem 31. Januar 2005 keine Vergütungs- und Lohnzahlungen erfolgen werden.
  • Für alle ab dem 01.01.2004 eingestellten Sekretärinnen (Anlage 1 Sparte B Dienstvertragsordnung) entfällt die bisher gezahlte Funktionszulage. Damit soll eine Gleichstellung mit den Angestellten im Schreibdienst vollzogen werden. Alle Sekretärinnen, deren Beschäftigungsbeginn vor dem 01.01.2004 liegt, behalten die Funktionszulage.
  • Auf die Empfehlung des Rates der Konföderation hin soll die Kürzung des Weihnachtsgeldes und die Streichung des Urlaubsgeldes bei den Beamten des Landes Niedersachsen auch für die landeskirchlichen Beamten übernommen werden. Bei den Pastoren wurde diese Besoldungsreduzierung bereits beschlossen. Die neuen beamtenrechtlichen Regelungen bedeuten in der Praxis folgendes: Ab dem Jahr 2004 entfällt die Zahlung des Urlaubsgeldes. Das Weihnachtsgeld reduziert sich im Jahr 2003 auf 65 %, ab dem Jahr 2004 werden 50 % gewährt und als Sonderzahlung monatlich in Höhe von 4,17 % der Dienstbezüge ausgezahlt. In den Besoldungsgruppen A2 bis A8 erhöht sich die Sonderzahlung für den Monat Juli um 120 €, für jedes familienzuschlagsberechtigte Kind steigt die Sonderzuwendung im Juli um weitere 25,56 €.
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