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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Arbeitsschutzausschüsse auf der Kirchenkreisebene sind nötig !

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Schwerpunktthema des letzten Treffens der Mitarbeitervertretungen im Sprengel Göttingen war die Einrichtung von Arbeitsschutzausschüssen auf der Ebene der Kirchenkreise in unserem Sprengel.

Ich halte die Einrichtung dieser Ausschüsse in jedem Kirchenkreis für unentbehrlich.

Im § 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII ist als eine wesentliche Aufgabe der Unfallversicherung benannt, "mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten." Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ist der Anstellungsträger in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss einzurichten.

In der Mitteilung G8/2002 wird über die sicherheitstechnische Betreuung und Beratung durch die evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit (EFAS) berichtet. In dem beiliegenden Faltblatt mit Grußwort unserer Landesbischöfin wird die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses auf Landeskirchenebene bekanntgegeben.

Ich halte die Einrichtung eines Arbeitssicherheitsausschusses auf Landeskirchenebene für richtig, bin aber der Auffassung, dass dies wie es das Arbeitssicherheitsgesetz vorschreibt, auch auf der Ebene der Kirchenkreise zu erfolgen hat. Ich gehe, wie die Landesbischöfin davon aus, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter unserer Landeskirche so gut wie möglich geschützt werden soll. Im Gegensatz zu ihr vertrete ich allerdings die Auffassung, dass es dazu Arbeitsschutzausschüsse auf der Kirchenkreisebene geben muss.

Wie die Verwaltungsberufsgenossenschaft mitgeteilt hat, ist die Arbeitssicherheit im Bereich unserer Landeskirche bisher vernachlässigt worden. Sicherheitsbeauftragte vor Ort sind nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Viele Mitarbeitervertretungen der Landeskirche konnten bisher ihr Mitbestimmungsrecht auf diesem Gebiet nicht angemessen ausüben.

Um für einen besseren Arbeitsschutz und eine optimalere Unfallverhütung in den Kirchenkreisen zu sorgen, solltet ihr in den Mitarbeitervertretungen, wo dies bisher noch nicht geschehen ist, von Eurem Initiativrecht zur Gründung eines Arbeitsschutzausschusses Gebrauch machen. Gemäß des § 48 MVG in Verbindung mit § 40 MVG könnt ihr Eurem KKV die Einrichtung dieses Ausschusses vorschlagen. Der KKV muss dann schriftlich innerhalb einer Frist von 2 Monaten zu Eurem Antrag Stellung nehmen. Eine Ablehnung ist schriftlich zu begründen. Kommt eine Einigung nach gemeinsamer Aussprache nicht zustande, kann die Mitarbeitervertretung die Schiedsstelle anrufen.

Es sollten im Arbeitsschutzausschuss mitarbeiten: 2 Beauftragte der Arbeitgeberseite, 2 Vertreter aus der Mitarbeitervertretung, Betriebsärzte der BAD und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der EFAS und die Sicherheitsbeauftragten.

Der Arbeitsschutzausschuss muss mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten

Wenn ihr an einem besseren Sicherheitskonzept und an der Unfallverhütung interessiert seid, dann stellt den oben beschriebenen Initiativantrag bei Eurem Kirchenkreis.

Antragsvordrucke gibt es in der MAV Göttingen unter Tel.: 0551/5476312 FAX: 0551/5476315

Mit kollegialen Grüßen

H. Ernst

(stellv. Vorsitzender)

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