Bahnhofsplatz 1
31785 Hameln
Tel.: 05151-950924
E-Mail: gamav@evlka.de

Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


Startseite

Über uns

MAV-Adressen

Fortbildungen

Arbeitshilfen

Arbeitsrecht

Arbeitssicherheit

Mitarbeitergruppen
ZVK-Betriebsrente

Archiv

Links

Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten

Zum 25. August 2004 ist eine neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten. Dabei wurde aus der alten, 50 Paragraphen umfassenden ArbStättV ein nur noch 8 Paragraphen und einen Anhang fassendes Werk.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) von 2004

Viele bisher im Detail geregelte Vorschriften wurden abgeschafft, die Bundesregierung hatte bei der Umsetzung insbesondere den Bürokratieabbau im Hinterkopf. Ob sich dieses zum Vorteil der Arbeitnehmer auswirken wird, bleibt abzuwarten.
So sind z. B. für die Gestaltung von Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräume keine Details wie Grundfläche oder Raumtemperatur mehr geregelt. Auch die Vorschriften für die Einrichtung von Toilettenräumen wurde z. B. wesentlich vereinfacht.

Flexiblere Grundvorschriften sollen dafür sorgen, dass den Betrieben ein größerer Spielraum bleibt, um die Arbeitsschutzmaßnahmen an die jeweilige betriebliche Situation anzupassen. Es bleibt zu hoffen, dass dies der Gesundheit der Arbeitnehmer zuträglich ist.

Die neu erlassene ArbStättV legt die grundlegenden Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten fest. Verbindlichere Regelungen sollen in das noch nicht existierende technische Regelwerk für Arbeitsstätten verlagert werden. Dieses Regelwerk soll die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien ablösen. Allerdings hat der Gesetzgeber für eine Neuregelung noch Zeit bis zum 25. August 2010.

Siegfried Wulf

Zum Anfang