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Änderungen bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit geplant

Die Bundesregierung plant, die Regeln für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit für einen eingegrenzten Personenkreis zu verändern. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf vor, nach dem ab 2006 bis 2008 das Renteneintrittsalter für diesen Personenkreis schrittweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben werden soll.

Die Gewerkschaft ver.di informiert in zwei Schriften ausführlich zu dem Thema:

Neue Infos zur Altersteilzeit

Hintergrundinfo zur geplanten Anhebung des Renteneintrittsalters

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